Wiederverkauf von Anfi-Wochen

Vollmitgliedschaft von Anfi gekauft Privat gekaufte Mitgliedschaft
AVC Mitgliedschaft inklusive Ok No
Tausch von Club und Wochen Ok No
RCI Tausch Weltweit Ok No
“Springfest”-Angebote 2 für 1 Ok No
Bonus-Wochen Ok No
Möglichkeit zur Deponierung / Aufsparen von Wochen Ok No
Angebote für Wochen-Mitglieder Ok No
Vermietungs-Programm (falls verfügbar) Ok No
Anfi Rückkauf (falls verfügbar) Ok No
Ermäßigte Preise für Dienstleistungen vor Ort Ok No

Unsere britischen Mitglieder kontaktieren uns häufig mit Fragen über Verkaufsanbieter für Ferienwochen bei Anfi, die ihnen im Internet angezeigt werden oder in nationalen Zeitungen Anzeigen schalten – denn manchmal sehen die Preise einfach zu gut aus, um wahr zu sein.

Es gibt eine ganze Menge „Schnäppchen“-Websites und Services auf dem Markt, die einfach traumhaft klingen und Anfi-Wochen aus zweiter Hand zu lukrativen Preisen bieten.

In der Regel versuchen diese Anbieter Sie davon zu überzeugen, dass Sie bei einem Wiederverkauf dasselbe Produkt erhalten, das auch eine Anfi-Vollmitgliedschaft bietet – und alle Vorzüge der Mitgliedschaft auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Das ist aber keineswegs der Fall.
 

Frage: Ich habe einen Anruf von einem Wiederverkaufsunternehmen erhalten. Hat Anfi meine Daten weitergegeben?
Antwort: Nein. Anfi würde ohne Ihre Einwilligung niemals Ihre Daten an Dritte weitergeben.

F: Ich habe einen Anruf von einem Unternehmen erhalten, das sich als Partner von Anfi ausgegeben hat. Was soll ich tun?
A: Anfi würde Dritten niemals genehmigen, ohne Ihr Wissen Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Wir würden Sie stets vorab benachrichtigen. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice (Customer Service Department), um den Vorfall zu melden.

F: Kann ich meine Anfi-Woche gegen einen Aufenthalt in einem Ressort aus dem weltweiten Tauschnetzwerk oder in einer anderen Anfi-Anlage eintauschen?
A: Sie können nur dann einen Aufenthalt in einer anderen Anfi-Anlage oder in einem der besten Ferienressorts weltweit in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre Wochen vor Ort bei Anfi auf Gran Canaria erworben haben.

F: Wie bin ich abgesichert, wenn ich eine Woche im Rahmen eines Wiederverkaufs erwerbe?
A: Überhaupt nicht. Anfi übernimmt keinerlei Haftung für Käufe, getätigte Zahlungen, gefälschte Dokumente etc. im Rahmen von Wiederverkaufsgeschäften.

F: Kann ich Anfi-Wochen auch anderswo kaufen?
A: Nein. Anfi verkauft seine Mitgliedschaftswochen nur hier vor Ort auf Gran Canaria.

F: Steht mir das gesamte AVC-Leistungsspektrum zur Verfügung, wenn ich meine Wochen durch einen privaten Wiederverkauf erwerbe?
A: Nein. Viele Services, die wir im Rahmen der hier vor Ort erworbenen Vollmitgliedschaft anbieten, stehen Ihnen in diesem Fall nicht zur Verfügung.

F: Kann ich Freunden ermöglichen, Anfi zu testen?
A: Wenn Sie Ihr Ferienwohnrecht durch einen Wiederverkauf erworben haben, können Sie die Vorteile unseres Empfehlungsprogramms leider nicht in Anspruch nehmen.

F: Kann ich vergünstigte Bonuswochen buchen?
A: Nein, diese Angebote stehen nur AVC-Mitgliedern zur Verfügung.

Nur indem Sie Ihre Wochen vor Ort bei Anfi auf Gran Canaria erwerben, sichern Sie sich die Flexibilität, die Sie brauchen und verdient haben, um ein Leben lang wahre Traumurlaube zu verbringen – Urlaube, die sich perfekt an Ihren Lifestyle und Veränderungen im Laufe Ihres Lebens anpassen.

Wir verkaufen unsere Wochen ausschließlich hier vor Ort auf Gran Canaria. Wir beschäftigen keine autorisierten Wiederverkäufer und niemand hat unsere Genehmigung, unsere Mitgliedschaftswochen zu vermarkten oder zu verkaufen.

Mit dem Kauf Ihrer Wochen direkt bei Anfi können Sie sich sicher sein, dass diese vollumfänglich mit unserem einzigartigen Anfi Vacation Club verbunden sind. Dabei profitieren Sie und Ihre Familie von all den großartigen Vorzügen, die Ihnen von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer erklärt wurden.

Von gewerblichen Vermittlern oder Privatpersonen im Internet oder in Zeitungsannoncen angebotene Urlaubswochen sind nicht autorisierte, externe Verkaufsangebote. Daher übernehmen wie keine Verantwortung für auf diesem Wege abgewickelte Geschäfte oder Versprechen von Verkäufern.

Sie entscheiden sich, in einem Jahr keinen Urlaub zu machen?
Dann deponiert Ihr AVC-Servicemitarbeiter Ihre ungenutzte Woche gerne für das darauffolgende Jahr.

Sie möchten sich einen ganz besonderen Luxus gönnen?
Dann nutzen Sie unser Bonuswochen-Angebot zu attraktiven Preisen.

Sie möchten die Welt erkunden?
Als Clubmitglied haben Sie dank unserem internationalen Tauschnetzwerk Zugang zu den besten Ferienanlagen der Welt.

Viel zu oft kontaktieren uns Kunden, die von Wiederverkaufsgesellschaften falsch beraten wurden, oder Leute, die ein Ferienwohnrecht bei Anfi per Wiederverkauf erworben haben und dann eine herbe Enttäuschung erleben, wenn sie sich der vielen Einschränkungen ihres Kaufs bewusst werden.

Es gibt eine Menge Betrügerfirmen auf dem Markt und unsere Kundenservice-Mitarbeiter müssen sich um viele enttäuschte und verwirrte Kunden kümmern.

Wenn Sie also darüber nachdenken, Anfi-Wochen im Internet zu kaufen oder zu verkaufen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich zunächst mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich alle relevanten Variablen verstanden haben und unnötigen Stress und Kosten zu vermeiden.

Aus diesem Grund ziehen unsere Clubmitglieder es vor, auf private Verkaufsplattformen zu verzichten und ihre Wochen direkt bei uns zu erwerben.

Betrug beim Wiederverkauf von Ferienwohnrechten – Beispiele aus dem echten Leben


Fall 1
Frau X besitzt drei aufeinander folgende Wochen in demselben Apartment bei Anfi. Eines Tages wurde sie von einem Dr. Y kontaktiert, der sich als Makler vorstellte und ihr € 65.000 für ihre drei Wochen bot.

Auf die Frage, warum er nicht direkt bei Anfi kaufe, erklärte er, auf diese Weise bekäme er keine drei Wochen in demselben Apartment. Als Identitätsnachweis schickte er ihr eine Kopie seines Personalausweises.

Frau X veranlasste drei Zahlungen an Dr. Y zur Deckung von „Verwaltungsgebühren“: eine in Höhe von € 10.000, eine weitere über € 5.000 und eine letzte über € 3.000 – insgesamt also € 18.000. Nachdem das Geld überwiesen war, hörte sie nie wieder von Dr. Y.

Daraufhin überprüfte sie den Personalausweis. Da auf deutschen Personalausweisen auch die Anschrift des Inhabers aufgeführt ist, fand sie heraus, dass der Ausweis einer ganz anderen Person gehörte. Der echte Inhaber hatte keine Ahnung, wie jemand an eine Kopie seines Ausweises kommen konnte.
 

Fall 2
Kunde X wurde von einem Herrn Z kontaktiert, der angab, er hätte einen Käufer für seine Ferienwoche an der Hand. Allerdings müsse das Eigentum zunächst im Grundbuch eingetragen werden.

Dem Kunden X wurde mitgeteilt, dass die Eintragung rund € 3.240 kosten werde. Bei Zustimmung und Entrichtung des Betrags könne Herr Z den Verkauf abwickeln.

Nachdem das Geld bezahlt war, hörte der Kunde nie wieder von Herrn Z.
 

Fall 3
Herr A wurde von einem Makler kontaktiert, der angab, er hätte einen Käufer für seine Ferienwoche an der Hand. Um den Verkauf in die Wege zu leiten, müssten allerdings zunächst noch einige Formalitäten bei der Gemeindeverwaltung erledigt werden.

Herr A erhielt die Unterlagen per Fax und als er mir die Dokumente zeigte, konnte nicht einmal ich mit meinen fließenden Spanischkenntnissen und Erfahrung mit den Formalitäten unserer Gemeindeverwaltung diese gefälschten Dokumente von den echten unterscheiden.

Der Kunde bezahlte den vom Makler verlangten Betrag, hörte danach aber nie wieder von ihm.


Fall 4
Zwei Kunden wurden von einem Makler kontaktiert, der angab, einen Käufer mit einem attraktiven Preisangebot für ihre Ferienwoche gefunden zu haben.

Sie müssten nur zur Vertragsunterzeichnung nach Südspanien kommen.

Nach ihrer Ankunft war der Kaufinteressent verschwunden und dem Ehepaar wurde stattdessen eine neue Ferienwoche zu einem sehr verlockenden Preis angeboten.

Natürlich hatte das Ehepaar kein Interesse.

Es fand kein Verkauf statt und die Kunden mussten für Flüge und Unterkunft aufkommen.

(Angelika Fuchs, Inkassoabteilung)
 

Fall 5
Die Inkassoabteilung erhielt einen Anruf von einer Kundin, die einer Freundin ihre Ferienwoche über Weihnachten in Anfi del Mar überlassen wollte.

Als wir ihr mitteilten, dass sie nicht die Eigentümerin der genannten Woche war, reagierte sie geschockt.

Sie bestätigte uns, dass bei einem Wiederverkaufsunternehmen eine Anzeige für die Woche geschaltet war, aber dass sie keine Bestätigung

über einen Verkaufsabschluss erhalten habe. Den Kaufpreis hatte sie auch nicht bekommen.
 

Fall 6
Wir haben schon viele Anrufe von Mitgliedern erhalten, die von Wiederverkaufsunternehmen kontaktiert und gefragt wurden, ob sie am Verkauf ihrer Ferienwochen interessiert seien. Manche Firmen behaupten, einen Kaufinteressenten an der Hand zu haben, doch um das Geschäft abzuschließen, müsse im Voraus eine Gebühr entrichtet werden.

Unseres Wissens liegt diese bei rund € 1.000 oder mehr.

Sobald die Zahlung getätigt ist, informiert der Makler der Vermittlungsfirma das Mitglied, dass er zurückrufen werde, um den Verkauf abzuschließen.

Wenn Mitglieder die Telefonnummer des Unternehmens notiert haben und nach einiger Zeit ohne eine Rückmeldung über den Stand der Verkaufsabwicklung das Unternehmen anrufen, teilt man ihnen mit, der Interessent hätte sich für andere Wochen entschieden und man werde ihre Daten aufbewahren.

Danach hören sie nie wieder von diesen Unternehmen.

(Wayne Jowett, Inkassoabteilung)
 

Fall 7
Frau X war seit 2007 stolze Eigentümerin von drei flexiblen Wochen im Anfi Emerald Club, die sie jedes Jahr nutzt. Durch die Teilnahme am AVC-Punkteprogramm ist es für sie besonders bequem, ihren Urlaub bei Anfi zu verbringen.

Anfang 2010 unternahm Frau X einen Kurztrip in den Süden Teneriffas, wo ein Unternehmen (im Folgenden Unternehmen Y) sie ansprach und ihr zwei Wochen in einem Apartment mit zwei Schlafzimmern im Anfi Beach Club zum Preis von £ 12.000 anbot.

Das Angebot klang wirklich gut, und weil Frau X rundum glücklich mit Anfi und ihren Aufenthalten bei uns ist, beschloss sie, das Angebot anzunehmen – wohl wissend, dass bei einem Direktkauf über Anfi Sales dieser Preis für zwei Wochen in einem Apartment mit zwei Schlafzimmern niemals möglich wäre.

Sie unterzeichnete einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen Y und übergab einen Scheck in Höhe von £ 12.000. Im Gegenzug erhielt sie zwei Fotokopien einer Mitgliedsurkunde für zwei Wochen im Anfi Beach Club. Die Urkunden sahen legitim aus, obwohl auf der Vorderseite die Namen anderer Personen als eingetragene Eigentümer standen.

Das Wiederverkaufsunternehmen sagte ihr, sie solle sich keine Sorgen machen, man würde sich in einigen Tagen bei ihr melden und ihr die Mitgliedsurkunde mit ihrem Namen übergeben.

Einige Tage nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub hatte sie noch immer keinen Anruf von dem Wiederverkaufsunternehmen erhalten. Sie versuchte mehrfach telefonisch und per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, wann sie denn nun die neuen Eigentumsurkunden für ihren Kauf erhalten würde. Trotz unzähliger Versuche erhielt sie nie eine Antwort – der Telefonanschluss schien abgeschaltet worden zu sein und ihre E-Mails wurden nicht beantwortet.

Während ihres Sommerurlaubs bei Anfi im August 2010 machte sie uns auf dieses Thema aufmerksam und fragte uns, ob uns eine Bestätigung über ihre zwei neuen Wochen im Anfi Beach Club vorlägen. Nachdem sie uns den gesamten Sachverhalt geschildert hatte, war uns sofort klar, dass sie es mit einer Betrügerfirma zu tun gehabt hatte und betrogen worden war.

Wir leiteten alle Informationen an das „Enforcement Project“ der Resort Development Organisation (RDO) weiter, die traurigerweise bestätigte, dass besagtes Wiederverkaufsunternehmen tatsächlich eine Betrügerfirma war. Das Unternehmen operierte seit 2008 von Teneriffa aus und spezialisierte sich darauf, Leuten für gefälschte Urkunden große Summen Geld abzunehmen.

Die Wochen im Anfi Beach Club, die unserer Kundin von dem Unternehmen Y hätten verkauft werden sollen, gehörten eigentlich einem jungen Ehepaar, das finanzielle Probleme hatte und diese Firma um Hilfe gebeten hatte.

Das Ehepaar hatte eine Vorauszahlung in Höhe von £ 1.000 pro Woche geleistet. Dafür hatte man ihnen versprochen, dass sie beim Verkauf ihrer Wochen einen guten Preis erzielen würden.

Das Unternehmen Y hatte sowohl die £ 2.000 der beiden Verkäufer, als auch die £ 12.000 der Käuferin eingestrichen. Die Betrüger verschwanden mit dem Geld, die Mitgliedschaft wurde nie übertragen und beide Seiten (Verkäufer und Käufer) erlitten eine herbe Enttäuschung und verloren eine erhebliche Menge Geld.

Nach einigen Wochen Nachforschungen und Gesprächen unterstützte die RDO beide Seiten bei dem Versuch, ihr Geld zurückzuholen. Die Polizei spürte die Betrügerfirma auf, um ihren Machenschaften ein Ende zu bereiten.

Obwohl nie Geld zurückgegeben wurde, wurde das Unternehmen geschlossen und Mitarbeiter von der Polizei in Teneriffa verhaftet.

Anfi half beiden Familien dabei, die am besten geeigneten Möglichkeiten und Lösungen für ihre Probleme zu finden.

(María Hidalgo, Kundenservice)

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